Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen mit bikefriede.ch

 

Lieber Gast

Mit der Entgegennahme der von dir unterschriebenen Anmeldung oder durch eine Reisebuchung über unsere Homepage kommt zwischen dir und bikefriede.ch ein Vertrag zustande.

Die nachfolgenden «Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen» von bikefriede.ch bilden zusammen mit der Ausschreibung einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen dir und uns. Einen weiteren Bestandteil bilden die «Anforderungen» bezüglich Ihrer Kondition und Bikekenntnisse, definiert durch das Level der jeweiligen Biketour. Wir als Veranstalter möchten hiermit auf unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten aufmerksam machen, auf dass unser Anlass auch im «Kleingedruckten» nur positive Erinnerungen hinterlässt.

 

1. Vertragsgegenstand

Wir verpflichten uns, die gebuchten Aktivitäten gemäss den Abmachungen in der Buchungsbestätigung zu gewährleisten. Unsere Leistungen beginnen, wenn nicht anders vereinbart, ab dem von uns definierten Treffpunkt. Du musst für eine rechtzeitige Ankunft selber besorgt sein.

 

2. Zahlungsbedingungen

Nachdem Sie sich für einen Event angemeldet haben, erhalten Sie von uns einen Teilnehmer-Ausweis, der Ihnen gleichzeitig als Einzahlungsschein dient. Der dort aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich. Die Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Die Bezahlung ist zum Zeitpunkt der Anmeldung über unsere Website (nur Kreditkarte/Paypal) möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattungen.

Gemeinschaftskasse

An den Anlässen wird eine Gemeinschaftskasse geführt für nicht enthaltene Leistungen. Dies werden auf die Teilnehmer gleichmässig aufgeteilt. (z.B. Getränke an einem Anlass, Trinkgelder [Local Guide, Services, etc.])

 

3. Preisänderungen

In Ausnahmefällen (z. B. Tarifänderungen der Transportunternehmen, Wechselkursschwankungen, erhöhte Flughafentaxen, Flugtaxen wie Sicherheitszuschlag und Treibstoffzuschlag, Kleingruppen- Zuschlag, Menüänderung, Restaurantänderung, usw.) ist es möglich, dass bikefriede die in der Ausschreibung aufgeführten Preise erhöhen muss. Preisänderungen werden mindestens 3 Wochen vor dem Anlass bekannt gegeben. Ist der neue Preis mehr als 10 % über dem alten, hast du das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung kostenlos vom Anlass zurückzutreten. Die bereits einbezahlten Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet.

 

4. Durchführung

Bei 1-2 tägigen Anlässen wird darüber (bei Auslandangeboten oder Mehrtägige Anlässe 30 Tage) 10 Tage vor Beginn aufgrund der eingegangenen Anmeldungen entschieden. Wird die minimale Zahl der Gäste nicht erreicht, kann die Aktivität dennoch durchgeführt werden, wenn eine entsprechende Preisanpassung von den übrigen Gästen akzeptiert wird.

Die wetterabhängigen Anlässe kann die Durchführung kurzfristig abgesagt werden und ist dementsprechend in der Ausschreibung des Anlass definiert.

Bikefriede ist bemüht dem Gast eine Alternative zu bieten. Falls dies nicht möglich ist, wird der Angebotspreis erlassen, respektive zurückerstattet.

4.1 Absage durch Bikefriede GmbH
Absage wegen Krankheit/Unfall/Wetterabhängigkeit etc. vom Veranstalter -> 100% Rückerstattung; nach Möglichkeit wird ein Ersatzguide eingesetzt.

4.2 Absage durch Bikefriede GmbH infolge Pandemie
Rückerstattung erfolgt zu 80% (Flugkosten werden erst bei Rückerstattung der Fluggesellschaft ausbezahlt). Dies kommt zum Zug, wenn das Reisen durch das BAG oder die Zieldestination eingeschränkt wird.

4.3 Absage durch Kunde
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

5. Recht Foto-+ Filmmaterial

Die während der Aktivität gemachten Fotos können ohne Gegenbericht der abgebildeten Personen (während den Aktivitäten) auf der Homepage und Sozialmedien veröffentlicht und zu Werbezwecken verwendet werden.

 

6. Versicherungen

Die bikefriede.ch verfügt über einen umfassenden Versicherungsschutz als Veranstalter von Aktivitäten. Als TeilnehmerIn bist du nicht bei uns versichert. Wir empfehlen Dir für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz besorgt zu sein.

Obwohl wir Dir, als professioneller Anbieter, optimale Leistungen und Betreuung bieten können, sind Unfälle nicht auszuschliessen. Hierfür können wir keine Haftung übernehmen.

Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.

Die bikefriede.ch übernimmt keine Haftung für Sportgeräte, die in einem zur Verfügung gestellten Raum eingestellt werden können, sowie dessen Transport. Mit dem Hineinstellen deines Sportgerätes akzeptierst du die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen.

Wir empfehlen allen Kunden eine Reise- & Annulationsversicherung.

 

7. Haftung

Der Veranstalter tritt ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivitäten, sofern es sich dabei um einen Ausfall vereinbarter Leistungen handelt, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeutet. Die Haftung gilt in jedem Fall nur bis zur Höhe der vereinbarten Kosten und nur für den unmittelbaren Schaden. bikefriede.ch haftet nicht für Nachteile und Schädigungen Dritter. Der Teilnehmer ist im Besitz einer Privathaftpflichtversicherung. Für Handlungen der KursleiterInnen haftet bikefriede.ch nur, soweit diese in Verrichtung ihrer Aufgabe schuldhaft handeln.

Sämtliche Beanstandungen während einer Aktivität sind unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Leitung schriftlich bekanntzugeben. Dabei muss die Mängel- und Schadensliste schriftlich bestätigt werden.

Die LeiterInnen der Aktivitäten in der bikefriede.ch sind jedoch nicht befugt, Forderungen anzuerkennen. Ansprüche müssen mit einer Frist von vier Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich an die Verkaufsstelle erfolgen, bei welcher die Buchung vorgenommen wurde.

 

Stand Mai 2021